Medizinstudium: EMS-TMS-Förderung (665 Euro) für Dienstleistende
Alle Seminare von MEDITRAIN die der Vorbereitung auf das Medizinstudium bzw. auf den Test für medizinische Studiengänge (TMS-Medizinertest Deutschland) oder den Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) in Österreich und der Schweiz dienen, werden von den Zivildienst- und Kreiswehrersatzämtern in Deutschland als berufsfördernde Maßnahme anerkannt und bezuschußt.
Als zuschussfähige Kosten werden die vollständigen Kurs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten für erforderliche Literatur anerkannt und erstattet. Der Zuschuss beträgt höchstens 665,00 Euro.
Diesen Zuschuß zum Medizinertest-Training erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer Dienststelle. Die Dienstleistenden sind verpflichtet, dem Antragsvordruck eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung (MEDITRAIN) beizufügen. Aus dieser muß hervorgehen, für welchen Zeitraum das Vorbereitungsseminar zum Medizinstudium bzw. dem Medizinertest Deutschland oder dem Eignungstest für das Medizinstudium in der Schweiz oder Österreich TMS/EMS geplant ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Auch die Kosten für die Anmeldung zum Test für
medizinische Studiengänge (TMS)
in Höhe von 50,00 Euro, können auf Antrag erstattet werden soweit
die Höchstgrenze von 665 Euro noch nicht ausgeschöpft ist. Bei
einer Vorbereitung durch Selbststudium mit Büchern ist keine Förderung
möglich, da nur im Rahmen von Kursen und Seminaren erforderliche
Literatur bezuschusst wird.
Zwingende Voraussetzung für jede Förderung des Medizintest-Trainings
ist die fristgemäße Antragstellung. Für eine vollständige
Anerkennung einer Maßnahme muss der Antrag vor Beginn
des MEDITRAIN-Vorbereitungsseminares in der Dienststelle eingegangen sein.
Solange das MEDITRAIN-Vorbereitungsseminar noch dauert, ist die Förderung
auch ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Dienststelle eingeht, möglich.
Wird der Antrag nach Abschluss des TMS-Vorbereitungskurses gestellt, wird kein
Zuschuss gezahlt.
Für die Zuschußzahlung muss auch nachgewiesen werden, dass
Sie regelmäßig an unserem Medizinertest-Vorbereitungskurs für
das Medizinstudium teilgenommen haben. Das heißt es müssen mindestens
80 % der gesamten Veranstaltungstage besucht werden. Entschuldigt sind nur Krankheitszeiten
(mit ärztlichem Nachweis) oder Fehlzeiten aus dienstlichen Gründen
(mit Bestätigung der Dienststelle).
Bezüglich einer Antragstellung zur Förderung, wenden Sie sich an das
Kreiswehrersatzamt, Ihre Dientstelle oder das Bundesamt für Zivildienst.
Dort wird Ihnen ein Formular mit den nötigen Hinweisen ausgehändigt.
Auch können sich WEHRDIENSTLEISTENDE das Antragsformular HIER
ausdrucken, ZIVILDIENSTLEISTENDE HIER.
Dienstleistende können für die Teilnahme an ganztägigen Bildungsmaßnahmen bis zu 5 Tagen Sonderurlaub erhalten. Die Anzahl der Sonderurlaubstage gilt für die gesamte Dienstzeit, nicht pro Maßnahme.
Während des Sonderurlaubs erhalten die Dienstleistenden weiterhin die Geld- und Sachbezüge.
